2027 steigt die Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Krankenversicherung so stark wie seit Jahren nicht. Wer gut verdient, zahlt dadurch spürbar mehr. Mit dem Rechner siehst du in wenigen Sekunden, was das für deinen monatlichen Beitrag bedeutet.
Gib dein Bruttojahresgehalt und den Zusatzbeitrag deiner Krankenkasse ein. Das Ergebnis aktualisiert sich sofort.
| 2026 | 2027* | |
|---|---|---|
| Beitragspflichtiges Einkommen / Monat | – | – |
| KV-Beitrag / Monat | – | – |
| KV-Beitrag / Jahr | – | – |
| Mehr pro Monat | – | |
| Mehr pro Jahr | – | |
Du liegst über der Grenze und fragst dich, ob die private Krankenversicherung für dich eine Option ist? Lass deine Situation in einem kostenlosen Erstgespräch mit einem unserer Beratungspartner einordnen.
Kostenloses ErstgesprächSo rechnet der Rechner: Allgemeiner Beitragssatz 14,6 % plus Zusatzbeitrag, jeweils zur Hälfte von dir und deinem Arbeitgeber getragen. Beiträge fallen nur bis zur Beitragsbemessungsgrenze an: 2026 sind das 69.750 Euro im Jahr (5.812,50 Euro im Monat).
*2027: Gerechnet mit 76.500 Euro im Jahr (6.375 Euro im Monat) laut Referentenentwurf der Sozialversicherungs-Rechengrößenverordnung 2027 vom 21.09.2026. Die zusätzliche Anhebung um 3.600 Euro ist mit dem GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz bereits beschlossen, der endgültige Wert wird erst mit der Verordnung festgelegt. Der Zusatzbeitrag für 2027 steht noch nicht fest; der Rechner verwendet für beide Jahre deinen eingegebenen Wert.
Nicht enthalten: Pflegeversicherung, Renten- und Arbeitslosenversicherung. Der Rechner gilt für gesetzlich versicherte Angestellte (pflicht- oder freiwillig versichert) und dient der Orientierung. Er ersetzt keine individuelle Beratung. Stand: 30.09.2026.
Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung fallen nur bis zur Beitragsbemessungsgrenze an. Steigt diese Grenze, wird ein größerer Teil deines Gehalts beitragspflichtig.
Die Grenze wird jedes Jahr an die Lohnentwicklung angepasst. Für 2027 zählt das Lohnplus aus 2025, das bei 4,38 Prozent lag.
Zusätzlich steigt die Grenze 2027 einmalig um 300 Euro im Monat, also 3.600 Euro im Jahr. Das regelt das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz.
Zusammen ergibt das laut aktuellem Entwurf 76.500 Euro im Jahr statt bisher 69.750 Euro. Monatlich sind das 6.375 statt 5.812,50 Euro.
Ob und wie stark dein Beitrag steigt, hängt davon ab, wo dein Bruttojahresgehalt liegt. Die Beträge gelten für deinen Anteil als Angestellte oder Angestellter bei einem Zusatzbeitrag von 2,9 Prozent.
| Bruttojahresgehalt | Was passiert | Mehrbelastung pro Monat |
|---|---|---|
| bis 69.750 Euro | Keine Änderung Dein ganzes Gehalt war schon beitragspflichtig. Die höhere Grenze betrifft dich nicht. | 0 Euro |
| 69.750 bis 76.500 Euro | Teilweise Der Teil deines Gehalts oberhalb von 69.750 Euro wird neu beitragspflichtig. | zwischen 0 und rund 49 Euro |
| ab 76.500 Euro | Voller Anstieg Du zahlst den neuen Höchstbeitrag. | rund 49 Euro (Gesamtbeitrag mit Arbeitgeber: rund 98 Euro) |
Ändert deine Krankenkasse 2027 ihren Zusatzbeitrag, verschiebt sich dein Beitrag zusätzlich. Diesen Wert kannst du oben im Rechner anpassen.
Mehr Hintergründe zu den neuen Grenzen findest du in unserem Ratgeber zum GKV-Höchstbeitrag 2027. Wenn dein Einkommen über der Versicherungspflichtgrenze liegt, kannst du auch die private Krankenversicherung als Alternative einordnen lassen.
Kostenloses ErstgesprächDas hängt von deinem Einkommen ab. Liegt dein Bruttojahresgehalt unter 69.750 Euro, ändert die höhere Beitragsbemessungsgrenze an deinem Beitrag nichts. Verdienst du 76.500 Euro oder mehr, steigt dein Arbeitnehmeranteil bei einem Zusatzbeitrag von 2,9 Prozent um rund 49 Euro im Monat. Dazwischen steigt er anteilig.
Zwei Effekte kommen zusammen: die jährliche Anpassung an die Lohnentwicklung (für 2027 plus 4,38 Prozent) und eine einmalige Sonderanhebung um 300 Euro im Monat aus dem GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz.
Noch nicht endgültig. Die Sonderanhebung ist gesetzlich beschlossen. Der genaue Betrag steht im Referentenentwurf der Sozialversicherungs-Rechengrößenverordnung 2027 vom 21. September 2026, die Bundesregierung und Bundesrat noch verabschieden müssen. Wir aktualisieren den Rechner, sobald der Wert feststeht.
Nein. Der Rechner zeigt nur den Beitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung inklusive Zusatzbeitrag. Für die Pflegeversicherung gelten eigene Beitragssätze, und ihre Beitragsbemessungsgrenze für 2027 hängt noch von der laufenden Pflegereform ab.
Quellen: Deutsche Rentenversicherung, Meldung zu den Rechengrößen der Sozialversicherung 2027 vom 24.09.2026; Referentenentwurf der Sozialversicherungs-Rechengrößenverordnung 2027 vom 21.09.2026; GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz (BGBl. 2026 I Nr. 228). Alle Angaben ohne Gewähr, keine individuelle Beratung.