Krankengeld 2027: 60 Prozent nach Jobverlust – wen trifft die Kürzung?

Verständlich erklärt, sauber eingeordnet und mit Blick auf deine persönliche Situation.

Angestellte prüft neutrale Unterlagen nach dem Ende ihres Arbeitsverhältnisses

Kurz gesagt

Die diskutierte 60-Prozent-Regel für Krankengeld ab 2027 wäre nach dem derzeit zu prüfenden Regelungsstand keine pauschale Kürzung für alle gesetzlich Versicherten. Sie soll einen besonderen nachgehenden Anspruch nach Ende einer Mitgliedschaft betreffen, nicht ohne Weiteres laufendes reguläres Krankengeld. Beim regulären Krankengeld gelten grundsätzlich weiterhin 70 Prozent des maßgeblichen Bruttoarbeitsentgelts, höchstens 90 Prozent des Nettoarbeitsentgelts, sowie die krankheitsbezogene Höchstdauer von bis zu 78 Wochen innerhalb von drei Jahren. Entscheidend sind insbesondere Beginn der Arbeitsunfähigkeit, Ende des Beschäftigungsverhältnisses und der anschließende Versicherungsstatus.

Wer nach krankengeld 2027 60 prozent sucht, findet oft zugespitzte Meldungen: Nach einem Jobverlust solle Krankengeld nur noch 60 Prozent betragen. Das wäre ohne Blick auf den Versicherungsverlauf missverständlich. Nach dem derzeit zu prüfenden Gesetzesstand betrifft die Regel nicht automatisch alle länger erkrankten Beschäftigten und auch nicht jede Kündigung während einer Arbeitsunfähigkeit.

Für deine Einordnung zählen vor allem drei Daten: Wann begann die Arbeitsunfähigkeit, wann endete das Arbeitsverhältnis und wodurch warst du danach krankenversichert? Daraus kann sich ergeben, ob die Krankenkasse einen regulären Krankengeldanspruch oder einen besonderen nachgehenden Anspruch prüft. Gerade beim Übergang zwischen Beschäftigung, Arbeitslosigkeit und Krankheit können einzelne Tage wichtig sein.

Krankengeld 2027 60 Prozent: Die Regel betrifft einen Sonderfall

Das reguläre Krankengeld der gesetzlichen Krankenversicherung soll nicht allgemein auf 60 Prozent abgesenkt werden. Es beträgt grundsätzlich 70 Prozent des regelmäßigen beitragspflichtigen Bruttoarbeitsentgelts, höchstens aber 90 Prozent des Nettoarbeitsentgelts. Vom Krankengeld werden regelmäßig Beiträge zur Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung einbehalten. Der tatsächliche Zahlbetrag kann deshalb niedriger sein.

Die geplante 60-Prozent-Regel wird einem besonderen nachgehenden Krankengeldanspruch nach Ende einer Mitgliedschaft zugeordnet. Das ist nicht dasselbe wie ein laufender regulärer Krankengeldbezug, dessen Voraussetzungen bereits während einer Mitgliedschaft mit Krankengeldanspruch erfüllt waren.

Aus einer Überschrift wie „Krankengeld sinkt auf 60 Prozent“ lässt sich daher nicht ableiten, dass deine Zahlung tatsächlich gekürzt wird. Zuerst muss dein konkreter Versicherungsstatus eingeordnet werden. Eine anschließende Versicherung über Arbeitslosengeld, eine Familienversicherung oder ein anderer Versicherungstatbestand kann ebenso wichtig sein wie der erste Tag deiner Arbeitsunfähigkeit.

Was ist ein nachgehender Krankengeldanspruch?

Nachgehende Leistungsansprüche sind gesetzliche Auffangregelungen für eine begrenzte Zeit nach dem Ende einer Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung. Sie sollen Leistungslücken vermeiden, wenn kein vorrangiger Krankenversicherungsschutz besteht. Ob daraus im jeweiligen Fall ein Krankengeldanspruch entstehen kann und welcher Leistungssatz gilt, richtet sich nach den zum Zeitpunkt des Falls geltenden Voraussetzungen.

Eine Kündigung führt deshalb nicht automatisch zu einem nachgehenden Krankengeldanspruch. Umgekehrt endet eine Mitgliedschaft mit Krankengeldanspruch nicht zwingend sofort, wenn ein Arbeitsvertrag ausläuft oder gekündigt wird. Bei bestehendem Krankengeldbezug kann die Mitgliedschaft unter gesetzlichen Voraussetzungen fortbestehen.

Der Sonderfall ist vor allem zu prüfen, wenn die Arbeitsunfähigkeit erst nach Ende der bisherigen Mitgliedschaft beginnt und ein nachgehender Schutz in Betracht kommt. Bitte die Krankenkasse dann um eine schriftliche Einordnung. Wichtig sind die konkrete Anspruchsgrundlage, der berücksichtigte Zeitraum und der daraus errechnete Zahlbetrag.

Was passiert bei einer Kündigung während der Arbeitsunfähigkeit?

Eine Kündigung während einer laufenden Arbeitsunfähigkeit beendet einen bestehenden Krankengeldanspruch nicht automatisch. Warst du bereits vor Ende des Arbeitsverhältnisses arbeitsunfähig und bestand zu diesem Zeitpunkt eine Mitgliedschaft mit Krankengeldanspruch, fällt dein Fall nicht allein wegen der Kündigung unter die mögliche 60-Prozent-Regel. Entscheidend ist, ob die Voraussetzungen des Anspruchs erfüllt sind und die weitere Arbeitsunfähigkeit rechtzeitig festgestellt wird.

Zunächst kann ein Anspruch auf Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber bestehen. Ob, wie lange und gegebenenfalls über ein Vertragsende hinaus Entgeltfortzahlung geschuldet ist, hängt unter anderem vom Beginn der Arbeitsunfähigkeit, möglichen Vorerkrankungen, der Art der Beendigung und arbeitsrechtlichen Besonderheiten ab. Nach Ende der Entgeltfortzahlung kann die Krankenkasse reguläres Krankengeld zahlen, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind.

Person prüft Kalender und neutrale Unterlagen zur zeitlichen Dokumentation
Beginn der Arbeitsunfähigkeit, Vertragsende und Folgefeststellungen sollten zeitlich genau dokumentiert werden.

Anders kann es aussehen, wenn du am letzten Arbeitstag noch arbeitsfähig bist und erst danach arbeitsunfähig wirst. Dann ist besonders wichtig, welcher Krankenversicherungsschutz am ersten Tag der Arbeitsunfähigkeit bestand. Zu prüfen sein können etwa eine Mitgliedschaft über die Agentur für Arbeit, ein anderer Versicherungstatbestand oder ein nachgehender Leistungsanspruch.

Beispiel aus dem Arbeitsalltag

Eine 34-jährige Angestellte ist bereits arbeitsunfähig, als ihr Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis beendet. Nach dem Ende einer möglichen Entgeltfortzahlung prüft die Krankenkasse ihren Krankengeldanspruch. Weil die Arbeitsunfähigkeit während einer Mitgliedschaft mit Krankengeldanspruch begonnen hat, führt die Kündigung allein nicht automatisch zur 60-Prozent-Regel.

Wäre die Angestellte am letzten Arbeitstag noch arbeitsfähig gewesen und erst danach erkrankt, müsste zunächst geklärt werden, welcher Versicherungsstatus am ersten Krankheitstag bestand. Erst diese Prüfung zeigt, ob ein besonderer nachgehender Anspruch überhaupt einschlägig sein kann. Das Beispiel ersetzt keine Prüfung des Einzelfalls.

Der Beginn der Arbeitsunfähigkeit ist oft der Schlüssel

Für die Einordnung reicht es nicht, nur auf das Datum einer Kündigung zu schauen. Entscheidend ist eine vollständige Zeitleiste aus letztem Beschäftigungstag, Beginn und ärztlicher Feststellung der Arbeitsunfähigkeit, Ende einer möglichen Entgeltfortzahlung sowie Beginn einer neuen Mitgliedschaft. Ein ungeklärter Übergang kann dazu führen, dass die Krankenkasse eine andere Anspruchsgrundlage prüft.

Was bleibt beim Krankengeld, was kann sich 2027 ändern?

PrüfpunktRegulärer KrankengeldanspruchBesonderer nachgehender Anspruch
LeistungshöheGrundsätzlich 70 Prozent des maßgeblichen Bruttoentgelts, höchstens 90 Prozent des Nettoentgelts; der Zahlbetrag kann wegen Abzügen niedriger sein.Nach dem noch final zu prüfenden Regelungsstand kann ein Leistungssatz von 60 Prozent gelten. Anspruchsvoraussetzungen und Berechnung müssen im Einzelfall geprüft werden.
Typische AusgangslageDie Arbeitsunfähigkeit beginnt während einer bestehenden Mitgliedschaft mit Krankengeldanspruch.Ein Anspruch wird nach Ende einer Mitgliedschaft über eine gesetzliche Nachwirkung hergeleitet.
Kündigung oder VertragsendeFührt nicht automatisch zu einer Kürzung oder zum Ende eines bereits bestehenden Anspruchs.Die Kündigung allein genügt nicht. Maßgeblich bleibt der gesamte Versicherungsverlauf.
BezugsdauerGrundsätzlich höchstens 78 Wochen innerhalb von drei Jahren wegen derselben Krankheit.Die für diesen Sonderfall geltende Anspruchsdauer und eine mögliche Neuregelung sind anhand der finalen Rechtslage zu prüfen.
Wichtiger NachweisRechtzeitige ärztliche Feststellung der Arbeitsunfähigkeit und erfüllte Anspruchsvoraussetzungen.Zusätzlich eine genaue Klärung, ob und warum nachgehender Versicherungsschutz greift.

Besonders wichtig sind die Übergänge nach Vertragsende. Wenn dein Arbeitsvertrag bald endet, solltest du dich frühzeitig bei der Krankenkasse und gegebenenfalls bei der Agentur für Arbeit melden. Eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ersetzt weder die Arbeitsuchendmeldung noch die Klärung deines Krankenversicherungsschutzes.

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Achte außerdem darauf, dass die weitere Arbeitsunfähigkeit rechtzeitig ärztlich festgestellt wird. Verspätete Folgefeststellungen können den Krankengeldanspruch gefährden; für bestimmte Konstellationen gelten gesetzliche Regeln zum nächsten Werktag. Kontrolliere Folgebescheinigungen und Übermittlungen daher selbst und kläre Unstimmigkeiten sofort mit Praxis und Krankenkasse.

Wie wird die Krankengeldhöhe ab 2027 eingeordnet?

Beim regulären Krankengeld gilt grundsätzlich weiterhin die bekannte Berechnung: 70 Prozent des maßgeblichen regelmäßigen Bruttoarbeitsentgelts, begrenzt auf höchstens 90 Prozent des Nettoarbeitsentgelts. Daraus folgt nicht, dass auf deinem Konto exakt 70 oder 90 Prozent ankommen. Sozialversicherungsbeiträge werden einbehalten; zudem kann die gesetzliche Berechnungsgrundlage von deinem subjektiv erwarteten Monatsnetto abweichen.

Beim betroffenen nachgehenden Anspruch soll nach dem vorgesehenen Regelungsstand ein Leistungssatz von 60 Prozent gelten. Vor Veröffentlichung müssen jedoch finale Gesetzesfassung, Inkrafttreten, Übergangsregeln und Berechnungsbasis geprüft werden. Eine Rechnung nach dem Muster „bisheriges Nettoeinkommen mal 0,6“ wäre deshalb nicht belastbar.

Bei Unklarheiten kannst du um einen schriftlichen Bescheid oder eine nachvollziehbare Berechnung bitten. Daraus sollte erkennbar sein, ob die Krankenkasse von einer fortbestehenden Mitgliedschaft oder von einem besonderen nachgehenden Anspruch ausgeht. Gegen einen förmlichen Bescheid können Rechtsbehelfe möglich sein; die dort genannte Frist ist maßgeblich.

Bleibt die Krankengeld-Bezugsdauer 2027 bei 78 Wochen?

Nach dem derzeit zu prüfenden Regelungsstand soll die allgemeine Höchstdauer nicht pauschal geändert werden. Reguläres Krankengeld kann wegen derselben Krankheit grundsätzlich längstens 78 Wochen innerhalb von drei Jahren beansprucht werden. Zeiten der Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber werden auf diesen Zeitraum angerechnet. Krankengeld wird daher nicht zwingend für volle 78 Wochen ausgezahlt.

Behauptungen über eine krankheitsunabhängige Verkürzung auf 78 Wochen ab 2027 sollten vor Veröffentlichung anhand des finalen Gesetzestextes und einer offiziellen Erläuterung geprüft werden. Nach Angaben im Entwurfs- und Diskussionsstand soll eine solche allgemeine Änderung nicht Bestandteil der finalen Regelung sein.

Mehrere Erkrankungen können dennoch komplizierte Abgrenzungsfragen auslösen. Tritt während einer bestehenden Arbeitsunfähigkeit eine weitere Krankheit hinzu, beginnt dadurch nicht automatisch ein neuer voller Leistungszeitraum. Ob eine neue Blockfrist entstehen kann, hängt von den konkreten Krankheits- und Arbeitsfähigkeitszeiten ab.

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Warum ist die Vier-Wochen-Frist beim Reha-Antrag wichtig?

Für länger Erkrankte kann neben der Krankengeldhöhe eine weitere geplante Änderung relevant sein: Wenn die Krankenkasse dich wirksam auffordert, einen Antrag auf medizinische Rehabilitation oder Leistungen zur Teilhabe zu stellen, soll dafür nach dem vorgesehenen Regelungsstand ab 2027 eine Frist von vier Wochen gelten. Ob und ab wann diese Frist gilt, welche Übergangsregeln bestehen und wie eine Aufforderung ausgestaltet sein muss, ist vor einer konkreten Entscheidung am aktuellen Gesetzesstand zu prüfen.

Eine formelle Reha-Aufforderung ist mehr als eine unverbindliche Empfehlung. Wenn du nicht fristgerecht reagierst, kann das Auswirkungen auf den Krankengeldanspruch haben. Prüfe deshalb sofort das Zugangsdatum, die konkrete Frist, die Rechtsgrundlage und die verlangte Form des Antrags.

Person klärt eine Frage zum Krankengeld telefonisch
Bei unklarer Berechnung sollte die Anspruchsgrundlage schriftlich erläutert werden.

Ein Reha-Antrag kann unter bestimmten Voraussetzungen später als Antrag auf Erwerbsminderungsrente gelten. Ignoriere ein solches Schreiben nicht, hole bei Bedarf aber zeitnah sozialrechtliche Beratung ein. Welche Folgen ein Antrag hat, hängt vom gesundheitlichen Verlauf, deinem Erwerbsstatus und den Details der Aufforderung ab.

So gehst du bei drohendem Jobverlust praktisch vor

Erstelle zuerst eine kurze Zeitleiste mit dem Beginn deiner Arbeitsunfähigkeit, dem letzten Arbeitstag, dem Ende des Vertrags, möglichen Entgeltfortzahlungszeiten und allen Schreiben der Krankenkasse. Diese Übersicht macht Lücken und widersprüchliche Angaben schneller sichtbar. Sie hilft auch bei Nachfragen bei der Krankenkasse, der Agentur für Arbeit oder einer sozialrechtlichen Beratungsstelle.

Lass dir anschließend schriftlich mitteilen, auf welcher Grundlage deine Mitgliedschaft und dein Krankengeldanspruch beurteilt werden. Ein bloßer Zahlbetrag reicht nicht, wenn unklar bleibt, warum ein bestimmter Leistungssatz angesetzt wurde. Bewahre Bescheide, Versandnachweise, Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen und Gesprächsnotizen geordnet auf.

Prüfe parallel deine monatlichen Fixkosten. Krankengeld liegt regelmäßig unter dem bisherigen Nettoeinkommen, auch wenn die besondere Regel dich nicht betrifft. Eine Krankentagegeldversicherung oder Berufsunfähigkeitsversicherung kann je nach Vertrag und persönlicher Situation Einkommenslücken bei längerer Krankheit ergänzend absichern. Entscheidend sind dabei unter anderem Leistungsvoraussetzungen, Wartezeiten, Ausschlüsse und die Definition des Versicherungsfalls.

Deine nächsten Schritte

  1. Zeitleiste erstellen: Beginn der Arbeitsunfähigkeit, Vertragsende und mögliche Entgeltfortzahlung notieren.
  2. Status klären: Von der Krankenkasse schriftlich erläutern lassen, auf welcher Grundlage deine Mitgliedschaft beurteilt wird.
  3. Nachweise kontrollieren: Folgefeststellungen und Übermittlungen rechtzeitig prüfen.
  4. Fristen sichern: Bescheide und Reha-Aufforderungen sofort mit Eingangsdatum erfassen.
  5. Berechnung prüfen: Bei einem Leistungssatz von 60 Prozent eine nachvollziehbare Begründung verlangen.

Beratung bei Einkommenslücken: Wann sie sinnvoll sein kann

Bei einer akuten Auseinandersetzung über Krankengeld oder Versicherungsstatus sind zunächst die Krankenkasse und bei Bedarf eine unabhängige Sozialrechtsberatung oder ein Fachanwalt für Sozialrecht passende Anlaufstellen. Für die Frage, ob deine Absicherung bei längerer Krankheit zu deinem Einkommen und deinen laufenden Verpflichtungen passt, kann zusätzlich eine kostenlose Beratung sinnvoll sein. Dabei geht es um die Einordnung vorhandener Absicherungen und möglicher Einkommenslücken, nicht um eine schnelle Vertragsentscheidung.

Fazit: Nicht die Kündigung allein entscheidet

Die geplante Regel zu Krankengeld 2027 und 60 Prozent ist keine pauschale Kürzung für alle gesetzlich Versicherten. Sie soll nach dem noch final zu prüfenden Regelungsstand einen besonderen nachgehenden Krankengeldanspruch betreffen, während reguläre Höhe und krankheitsbezogene Bezugsdauer grundsätzlich bestehen bleiben. Eine bereits während des Arbeitsverhältnisses eingetretene Arbeitsunfähigkeit ist daher anders einzuordnen als eine Erkrankung nach Ende der bisherigen Mitgliedschaft.

Für deinen persönlichen Fall sind die Daten des Versicherungs- und Krankheitsverlaufs wichtiger als eine verkürzte Schlagzeile. Kläre Übergänge frühzeitig, dokumentiere die Arbeitsunfähigkeit rechtzeitig und reagiere auf formelle Reha-Schreiben sofort. Wenn ein Bescheid nicht nachvollziehbar ist oder sich die Krankenkasse auf einen nachgehenden Anspruch beruft, kann eine individuelle sozialrechtliche Prüfung sinnvoll sein.

Hinweis: Dieser Artikel ersetzt keine individuelle Beratung, sondern soll dir eine erste Orientierung geben. Ob und welche Lösung zu dir passt, hängt von deiner persönlichen Situation und einer genauen Prüfung ab.

Weiterführende Informationen

Für offizielle Hintergründe und weiterführende Informationen kannst du diese Quellen nutzen:

Häufige Fragen

Endet Krankengeld automatisch mit dem Arbeitsvertrag?

Nein. Das Ende des Arbeitsvertrags beendet einen bereits entstandenen Krankengeldanspruch nicht automatisch. Warst du bereits arbeitsunfähig und sind die weiteren gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt, kann die Mitgliedschaft während des Krankengeldbezugs fortbestehen.

Was gilt, wenn ich erst nach meinem letzten Arbeitstag krank werde?

Dann muss geprüft werden, welcher Krankenversicherungsschutz am ersten Tag der Arbeitsunfähigkeit bestand. Je nach Ablauf können etwa eine Mitgliedschaft über Arbeitslosengeld, ein anderer Versicherungstatbestand oder ein besonderer nachgehender Anspruch relevant sein.

Bedeutet eine Kündigung während Arbeitsunfähigkeit automatisch 60 Prozent Krankengeld?

Nein. Eine Kündigung allein reicht nicht aus. Entscheidend ist insbesondere, ob die Arbeitsunfähigkeit bereits während einer Mitgliedschaft mit Krankengeldanspruch begonnen hat und wie der Versicherungsstatus anschließend verläuft.

Muss der Arbeitgeber nach einer Kündigung sechs Wochen weiterzahlen?

Nicht in jedem Fall. Ob und wie lange Entgeltfortzahlung besteht, hängt unter anderem vom Beginn der Arbeitsunfähigkeit, dem Vertragsende, möglichen Vorerkrankungen und der konkreten arbeitsrechtlichen Konstellation ab.

Was passiert bei einer verspäteten Folgefeststellung der Arbeitsunfähigkeit?

Eine verspätete Folgefeststellung kann den Krankengeldanspruch gefährden. Für bestimmte Fälle gibt es gesetzliche Regelungen zur Feststellung am nächsten Werktag, auf die du dich aber nicht ohne Prüfung verlassen solltest. Vereinbare Folgetermine rechtzeitig und kläre Abweichungen sofort mit der Krankenkasse.

Gilt die Vier-Wochen-Frist für jeden Reha-Antrag?

Nein. Relevant ist eine formelle Aufforderung der Krankenkasse auf gesetzlicher Grundlage. Ob die geplante Vier-Wochen-Frist bereits gilt, richtet sich nach dem dann aktuellen Gesetzesstand; prüfe das konkrete Schreiben, das Zugangsdatum und die verlangten Schritte.



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Über den Autor

Samuel Hovenjürgen

Auszubildender zum Kaufmann für Versicherungen und Finanzanlagen

Samuel beschäftigt sich im Rahmen seiner Ausbildung und mit Versicheralles intensiv mit Versicherungen, Vorsorge und Finanzthemen. Ziel der Inhalte ist es, komplexe Themen verständlich einzuordnen und Verbrauchern eine fundierte erste Orientierung zu geben.

Die Inhalte dienen der allgemeinen Information und ersetzen keine individuelle Beratung oder persönliche Tarifprüfung.