Mit dem Anwärterstatus wirst du beihilfeberechtigt – und triffst damit eine der langfristigsten Entscheidungen deines Berufslebens, oft ohne es zu merken. Denn dein Dienstherr übernimmt nur einen Teil der Krankheitskosten, und für den Rest gelten in dieser Phase Fristen, die später nicht wiederkommen. Versicheralles hilft dir, Beihilfe, Anwärtertarif und die entscheidenden Zeitfenster einzuordnen – damit du den Start nicht dem Zufall überlässt.
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Die passende Lösung hängt immer von deinem Dienstherrn, deinem Status und deiner persönlichen Situation ab.
Als Anwärterin oder Referendar bist du weder normal angestellt noch fertig verbeamtet – deshalb gelten für dich eigene Regeln und eigene Fristen.
Dein Dienstherr übernimmt als Beihilfe einen festen Anteil deiner Krankheitskosten – bei ledigen Anwärtern ohne Kinder in der Regel rund die Hälfte. Den Rest musst du selbst absichern. Genau dafür gibt es beihilfekonforme Tarife, die passgenau die verbleibende Lücke abdecken. Deshalb ist ein normaler Volltarif für dich meist die falsche Wahl.
Für die Ausbildungszeit bieten Versicherer eigene Anwärtertarife an, die deutlich günstiger sind als reguläre Tarife. Allerdings werden darin noch keine Alterungsrückstellungen gebildet – dadurch steigt der Beitrag nach der Ausbildung spürbar an.
Rund um die Verbeamtung laufen zwei Sechs-Monats-Fenster: eines für die Aufnahme trotz Vorerkrankungen, eines für die Umstellung vom Anwärter- auf den regulären Tarif. Beide öffnen sich nur einmal; folglich zahlt dauerhaft mehr, wer sie verpasst.
Was du in dieser kurzen Phase entscheidest, begleitet dich meist über das gesamte Berufsleben. Umso wichtiger ist es, die Regeln zu kennen, bevor die Fristen ablaufen.
Kostenlose Beratung sichernDie Krankenversicherung ist zum Start die dringendste Entscheidung, weil Fristen daran hängen. Diese drei Bereiche solltest du als Anwärter trotzdem zusammen denken.
Der Kern für dich: den beihilfekonformen Tarif finden, der zu deinem Bemessungssatz passt, und die Umstellungsoption für die Zeit nach der Ausbildung mitdenken.
PKV verstehen →Wirst du als Beamter auf Widerruf dienstunfähig, folgt meist die Entlassung ohne Ruhegehalt. Deshalb ist die DU-Absicherung gerade in dieser Phase besonders wichtig.
DU-Schutz einordnen →Deine spätere Pension hängt an den Dienstjahren. Ein früher Start bei der privaten Vorsorge wirkt gerade jetzt am stärksten, weil dir die meiste Zeit bleibt.
Vorsorge planen →Du weißt noch nicht, welches Thema für dich zuerst zählt?
Kostenlose Beratung sichernAls beihilfeberechtigter Anwärter kannst du dich privat versichern und nur die Restkosten absichern – oder freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung bleiben. Das klingt nach einer reinen Beitragsfrage, ist aber eine Weichenstellung: Bleibst du gesetzlich, zahlst du in vielen Bundesländern den vollen Beitrag selbst, weil die Beihilfe dort nur Sachleistungen ersetzt und keinen Zuschuss zahlt. Nur wo es die pauschale Beihilfe gibt, beteiligt sich der Dienstherr auch am GKV-Beitrag.
| Beihilfe + private Restkosten | Freiwillig gesetzlich | |
|---|---|---|
| Wer zahlt was | Der Dienstherr übernimmt seinen Beihilfeanteil, du sicherst den Rest privat ab. | Ohne pauschale Beihilfe zahlst du den Beitrag in der Regel vollständig selbst. |
| Beitrag in der Ausbildung | meist günstig Anwärtertarife sind für diese Zeit stark vergünstigt. | Richtet sich nach deinen Bezügen, häufig spürbar teurer. |
| Familie | Jede Person braucht einen eigenen Vertrag, dafür gibt es eigene Beihilfeansprüche. | Vorteil Familienversicherung kann Angehörige beitragsfrei einschließen. |
| Gesundheitsprüfung | Ja – aber mit Aufnahmegarantie über die Öffnungsaktion im richtigen Zeitfenster. | Keine, der Zugang ist unabhängig vom Gesundheitszustand. |
| Rückweg später | Zurück in die gesetzliche Kasse kommst du als Beamter kaum noch. | Achtung Die pauschale Beihilfe ist in der Regel unwiderruflich. |
Vereinfachte Darstellung. Bemessungssätze und die Verfügbarkeit der pauschalen Beihilfe unterscheiden sich je nach Dienstherr und Bundesland.
Wie eine Gesundheitsprüfung in der PKV abläuft und worauf du bei den Angaben achten solltest, erklärt dir unser Ratgeber zur Gesundheitsprüfung in der privaten Krankenversicherung.
Wer eine Psychotherapie, Rückenbeschwerden oder eine chronische Erkrankung in der Akte hat, wird in der privaten Krankenversicherung sonst schnell abgelehnt oder mit hohen Zuschlägen belegt. Genau dafür gibt es die Öffnungsaktion der PKV: Innerhalb von sechs Monaten nach der Verbeamtung nehmen die teilnehmenden Versicherer dich auf, und der Risikozuschlag ist auf höchstens 30 Prozent begrenzt. Seit 2019 gilt das ausdrücklich auch für Beamte auf Widerruf, also für Anwärter und Referendare. Außerdem musst du dafür nichts nachweisen außer deinem Status – trotzdem übersehen viele dieses Fenster. Kommst du direkt aus dem Studium, lohnt vorher ein Blick auf die studentische Krankenversicherung und darauf, wann sie endet. Wie Dienstunfähigkeit in dieser Phase geregelt ist, findest du im Überblick für Beamte.
Deine Laufbahn hat drei Stationen, und an jeder ändert sich etwas an deiner Krankenversicherung. Der wichtigste und am wenigsten bekannte Punkt: Stellst du nach der Verbeamtung auf Probe innerhalb von sechs Monaten beim selben Versicherer vom Anwärter- auf den regulären Tarif um, werden zwischenzeitlich aufgetretene Erkrankungen dabei nicht neu bewertet. Wer den Versicherer wechselt oder zu lange wartet, verliert diesen Schutz. Für Lehramtsreferendare lohnt zusätzlich der Blick auf die Dienstunfähigkeit bei Lehrkräften. Was nach der Verbeamtung folgt, erklärt außerdem unsere Seite zur Beihilfe für Lehrkräfte.
| Phase | Was für dich gilt | Was jetzt zu tun ist |
|---|---|---|
| Anwärter / Referendar | Beamter auf Widerruf, beihilfeberechtigt, Zugang zum vergünstigten Anwärtertarif. | Startpunkt Beihilfekonformen Tarif wählen und Umstellungsoption sichern. |
| Erste sechs Monate | Fenster der Öffnungsaktion: Aufnahme trotz Vorerkrankungen, Zuschlag begrenzt. | Frist Bei Vorerkrankungen jetzt handeln, danach ist das Fenster zu. |
| Beamter auf Probe | Der Anwärtertarif läuft aus, der reguläre Tarif beginnt. | wichtig Innerhalb von sechs Monaten beim selben Versicherer umstellen. |
| Beamter auf Lebenszeit | Beihilfe und Tarif laufen dauerhaft, Beitrag ohne Ausbildungsrabatt. | Bemessungssatz bei Familienzuwachs oder Statuswechsel anpassen. |
| Später im Ruhestand | Der Beihilfeanteil steigt üblicherweise an, dein Eigenanteil sinkt entsprechend. | Tarif rechtzeitig auf den höheren Beihilfesatz umstellen lassen. |
Vereinfachte Darstellung. Fristen und Bedingungen ergeben sich aus den Regelungen deines Dienstherrn und deines Versicherers.
Die Krankenversicherung ist zum Start die dringendste Entscheidung, aber nicht die einzige. Als Beamter auf Widerruf greift die Versorgung deines Dienstherrn noch kaum: Wirst du in dieser Phase dienstunfähig, folgt in der Regel die Entlassung, und in der gesetzlichen Rentenversicherung fehlen dir meist die Wartezeiten. Gleichzeitig baust du noch keine nennenswerten Pensionsansprüche auf. Zudem sind die Beiträge jetzt so niedrig wie nie wieder. Deshalb lohnt es sich, die Absicherung der Arbeitskraft und den Einstieg in die private Vorsorge zusammen mit der Beihilfe-Entscheidung zu betrachten – der Zeitpunkt ist für beides ideal.
Sie übernimmt nur ihren Anteil an den Kosten, bei ledigen Anwärtern meist rund die Hälfte. Ohne Restkostenabsicherung bleibst du auf dem großen Rest sitzen.
Das Sechs-Monats-Fenster nach der Verbeamtung ist die einzige Chance auf Aufnahme trotz Vorerkrankungen mit begrenztem Zuschlag. Danach gilt die normale Prüfung.
Die Umstellung ohne neue Bewertung gilt nur beim selben Versicherer und im Zeitfenster. Ein Wechsel kann zwischenzeitliche Diagnosen wieder ins Spiel bringen.
Anwärtertarife enthalten keine Alterungsrückstellungen. Deshalb steigt der Beitrag nach der Ausbildung deutlich – wer das nicht einkalkuliert, wird überrascht.
Sie kann passen, ist aber in der Regel unwiderruflich und schließt den späteren Weg in die private Absicherung faktisch. Diese Entscheidung braucht Ruhe.
Entscheidend ist, ob der Tarif zu deinem Bemessungssatz passt und später mitwächst. Ein günstiger Einstieg nützt wenig, wenn die Leistungen nicht greifen.
Du musst nicht direkt wissen, welche Versicherung perfekt zu dir passt. Bei Versicheralles startest du mit Orientierung, wählst dein Thema aus und kannst anschließend eine kostenlose Beratung sichern. Oder starte direkt deine Anfrage bei Versicheralles.
Du informierst dich zu BU, PKV oder Altersvorsorge und findest heraus, welches Thema gerade wichtig für dich ist.
Du bekommst verständliche Informationen und kannst besser einschätzen, welche Fragen für deine persönliche Situation relevant sind.
Wenn du Unterstützung möchtest, kannst du eine kostenlose Beratung anfragen und die nächsten Schritte strukturiert vorbereiten.
Die Beihilfe ist die Beteiligung deines Dienstherrn an deinen Krankheitskosten. Bei ledigen Anwärtern ohne Kinder liegt der Anteil in der Regel bei rund der Hälfte, mit Kindern steigt er. Der genaue Bemessungssatz hängt vom Dienstherrn ab und unterscheidet sich je nach Bundesland. Den verbleibenden Teil sicherst du über einen beihilfekonformen Tarif ab.
Ein Anwärtertarif ist ein stark vergünstigter Tarif für die Ausbildungszeit. Er deckt den Teil ab, den die Beihilfe nicht übernimmt. Weil er zeitlich befristet ist, werden darin noch keine Alterungsrückstellungen gebildet. Dadurch ist er günstig, der Beitrag steigt aber nach dem Ende der Ausbildung deutlich an.
Sie ist eine Aufnahmegarantie der teilnehmenden Versicherer für neu verbeamtete Personen. Innerhalb von sechs Monaten nach der Verbeamtung wirst du unabhängig vom Gesundheitszustand aufgenommen, und der Risikozuschlag ist auf höchstens 30 Prozent begrenzt. Seit 2019 gilt sie ausdrücklich auch für Beamte auf Widerruf, also Anwärter und Referendare.
Der Anwärtertarif endet mit der Ausbildung und wird auf einen regulären beihilfekonformen Tarif umgestellt. Erfolgt die Umstellung beim selben Versicherer innerhalb von sechs Monaten nach der Verbeamtung auf Probe, werden zwischenzeitlich aufgetretene Erkrankungen dabei nicht neu bewertet. Deshalb ist dieses Fenster so wertvoll.
Ja, das ist möglich. Allerdings zahlst du den Beitrag in vielen Bundesländern vollständig selbst, weil die Beihilfe dort keinen Zuschuss zum GKV-Beitrag leistet. Nur wo die pauschale Beihilfe angeboten wird, beteiligt sich der Dienstherr. Ob sich das für dich rechnet, hängt stark von deinem Bundesland und deiner Familiensituation ab.
Bei der pauschalen Beihilfe verzichtest du auf die klassische Einzelabrechnung und erhältst stattdessen einen Zuschuss zu deinem Beitrag in der gesetzlichen Krankenversicherung. Inzwischen bieten das etwa zehn Bundesländer an. Wichtig: Die Entscheidung ist in der Regel unwiderruflich, ein späterer Wechsel in die private Absicherung ist kaum noch möglich.
Sie ist gerade jetzt besonders wichtig. Als Beamter auf Widerruf wirst du bei Dienstunfähigkeit in der Regel entlassen, ohne Ruhegehalt, und in der gesetzlichen Rente fehlen dir meist die Wartezeiten. Gleichzeitig bist du jung und gesund, wodurch der Zugang zu einer Absicherung deutlich einfacher ist als später.
Am besten vor dem ersten Tag, spätestens direkt danach. Denn die Beihilfeberechtigung beginnt mit dem Dienstverhältnis, und die Fristen laufen ab diesem Zeitpunkt. Kommst du aus der studentischen Versicherung, endet diese ohnehin mit dem Referendariat. Versicheralles hilft dir, den richtigen Zeitpunkt und die Schritte einzuordnen.