Als verbeamtete Lehrerin oder verbeamteter Lehrer bekommst du keine Krankenkasse, sondern einen Zuschuss deines Dienstherrn. Die Beihilfe übernimmt allerdings nur einen Prozentsatz deiner Rechnungen – den Rest musst du selbst absichern. Deshalb entscheiden Status, Bundesland und Familiensituation über deinen Schutz. Versicheralles hilft dir, diese Besonderheiten einzuordnen.
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Die passende Absicherung hängt immer von deinem Dienstherrn, deinem Status und deiner Familiensituation ab.
Eine Krankenkasse zahlt Leistungen, die Beihilfe zahlt dagegen Anteile – und genau daraus entstehen die typischen Missverständnisse im Kollegium.
Beihilfe bekommst du nicht, weil du unterrichtest, sondern weil du verbeamtet bist. Angestellte Lehrkräfte im Tarifvertrag der Länder bleiben dagegen in der Regel gesetzlich versichert und erhalten keinen Beihilfeanspruch. Deshalb kann im selben Lehrerzimmer für zwei Kolleginnen ein völlig unterschiedliches System gelten.
Dein Dienstherr erstattet einen festen Bemessungssatz der beihilfefähigen Aufwendungen – im aktiven Dienst meist die Hälfte. Der verbleibende Anteil ist deine Sache und wird üblicherweise über einen privaten Restkostentarif abgedeckt. Folglich ist die Beihilfe nie eine Vollversicherung, sondern immer nur eine Hälfte des Ganzen.
Beihilfe ist Landesrecht: Jedes Bundesland und der Bund haben eigene Vorschriften. Zudem unterscheiden sich Sätze, Höchstbeträge, Eigenbehalte und die Frage, ob Wahlleistungen im Krankenhaus überhaupt beihilfefähig sind. Ein Wechsel des Dienstherrn ändert deshalb nicht nur den Arbeitsort, sondern auch deine Absicherung.
Wer die Logik aus Bemessungssatz und Restkosten einmal verstanden hat, erkennt schnell, wo im eigenen Vertrag eine Lücke steckt.
Kostenlose Beratung sichernDie Beihilfe regelt deine Krankheitskosten – deine Arbeitskraft und dein Einkommen im Alter sichert sie dagegen nicht ab. Deshalb lohnt sich der Blick auf alle drei Bausteine.
Psychische Belastung, Stimme und Rücken führen bei Lehrkräften am häufigsten zur vorzeitigen Dienstunfähigkeit. Die Versorgung des Dienstherrn allein reicht dabei selten aus – gerade in den ersten Dienstjahren.
Dienstunfähigkeit für Lehrer verstehen →Beihilfe und privater Restkostentarif greifen ineinander. Wie viel Prozent dein Tarif abdecken muss, hängt von deinem Bemessungssatz ab – und der ändert sich im Lauf deines Lebens mehrfach.
PKV einordnen →Deine Pension hängt an Dienstjahren und letztem Amt. Teilzeit, ein spätes Referendariat oder Jahre als angestellte Lehrkraft kürzen sie spürbar. Zudem bleibt die Beihilfe im Ruhestand ein wichtiger Faktor.
Vorsorge planen →Du weißt noch nicht, welches Thema für dich wichtig ist?
Kostenlose Beratung sichernJede Arztrechnung wird bei dir zweigeteilt: Ein Teil geht an die Beihilfestelle, der Rest an deine private Krankenversicherung. Entscheidend ist dabei nicht der Rechnungsbetrag, sondern der beihilfefähige Anteil – denn Höchstsätze, Ausschlüsse und Eigenbehalte kürzen die Grundlage, bevor überhaupt ein Prozentsatz angewendet wird. Genau deshalb entsteht die berüchtigte Beihilfelücke, obwohl rechnerisch alles gedeckt scheint. Die folgende Übersicht zeigt, wo sich die beiden Töpfe treffen und wo sie auseinanderlaufen.
| Leistungsbereich | Das übernimmt die Beihilfe | Das muss dein privater Schutz auffangen |
|---|---|---|
| Arzt und Facharzt | meist unkritischDeinen Bemessungssatz auf die beihilfefähigen Gebührensätze der ärztlichen Gebührenordnung. | Den restlichen Anteil sowie Honorare oberhalb der beihilfefähigen Sätze, die vor allem bei Spezialisten vorkommen. |
| Zahnersatz und Kieferorthopädie | oft gekürztAnteilige Erstattung, allerdings in vielen Ländern mit eigenen Grenzen für Material- und Laborkosten. | Den Rest und die gekürzten Positionen – hier entsteht bei Lehrkräften die häufigste spürbare Lücke. |
| Krankenhaus mit Wahlleistungen | LändersacheDie allgemeinen Krankenhausleistungen. Chefarzt und Zweibettzimmer sind dagegen nicht überall beihilfefähig. | Wahlleistungen komplett oder anteilig, je nachdem wie dein Dienstherr sie behandelt. |
| Psychotherapie | antragspflichtigAnerkannte Verfahren, in der Regel erst nach vorheriger Genehmigung und in begrenztem Sitzungsumfang. | Den Restanteil und weitere Sitzungen – für Lehrkräfte ein besonders relevanter Punkt. |
| Heilmittel, Hilfsmittel, Sehhilfen | HöchstbeträgeAnteile bis zu festgelegten Obergrenzen je Anwendung oder Hilfsmittel. | Alles oberhalb der Höchstbeträge, das sonst vollständig aus deinem Nettogehalt bezahlt wird. |
Vereinfachte Darstellung. Die konkreten Regeln stehen in der Beihilfeverordnung deines Dienstherrn und können abweichen.
Viele Lehrerinnen und Lehrer starten heute ohne Verbeamtung – als Quereinsteiger, mit befristetem Vertrag oder in einem Land, das später verbeamtet. In dieser Zeit gibt es keine Beihilfe, sondern die gesetzliche Krankenversicherung. Sobald die Verbeamtung kommt, dreht sich das System jedoch komplett: Der Beihilfeanspruch entsteht, und gleichzeitig läuft eine kurze Frist für die Aufnahme in einen privaten Tarif. Allerdings hängt die Verbeamtung selbst an Altersgrenzen und einer amtsärztlichen Untersuchung – beides unterscheidet sich von Land zu Land erheblich. Wie der Sprung aus der gesetzlichen Kasse funktioniert, erklärt unser Ratgeber zur privaten Krankenversicherung als Angestellter. Einen breiteren Überblick für Beamte findest du außerdem auf unserer Zielgruppenseite.
Zwei Lehrkräfte mit identischem Gehalt und gleicher Familie können völlig unterschiedliche Restkosten haben – allein weil sie in verschiedenen Ländern unterrichten. Deshalb lohnt es sich, den eigenen Tarif entlang dieser fünf Punkte zu prüfen, bevor du ihn abschließt oder nach Jahren wieder anfasst. Was beim Umstieg grundsätzlich zu beachten ist, zeigt unser Ratgeber zum Wechsel in die private Krankenversicherung.
| Stellschraube | So unterscheiden sich die Dienstherren | Was das für deinen Schutz heißt |
|---|---|---|
| Bemessungssatz mit Kindern | FamilienfaktorIn den meisten Ländern steigt der Satz ab dem zweiten Kind, in einzelnen Ländern schon früher oder höher. | Dein Restkostentarif muss beim Familienzuwachs angepasst werden, sonst zahlst du für Prozente doppelt. |
| Pauschale Beihilfe | unwiderruflichNur ein Teil der Länder bietet sie an, der Bund bislang nicht. Die Entscheidung gilt dauerhaft. | Statt Restkosten bekommst du einen Zuschuss zur gesetzlichen Kasse. Mehr dazu auf unserer Seite zur pauschalen Beihilfe. |
| Wahlleistungen im Krankenhaus | nicht überallManche Dienstherren erstatten Chefarzt und Zweibettzimmer anteilig, andere gar nicht oder gegen Eigenbeteiligung. | Willst du diese Leistungen, muss dein Tarif sie tragen – teilweise sogar zu hundert Prozent. |
| Eigenbehalte und Selbstbehalte | kürzt die ErstattungViele Länder ziehen pro Rezept, Behandlung oder Jahr feste Beträge ab, gestaffelt nach Besoldung. | Diese Abzüge landen bei dir, denn sie sind meist nicht erstattungsfähig und werden gern übersehen. |
| Wechsel des Dienstherrn | Dienstherr zähltNicht dein Wohnort entscheidet, sondern wer dich beschäftigt. Beim Landeswechsel gilt neues Beihilferecht. | Nach einem Wechsel gehören Bemessungssatz und Ergänzungsbausteine noch einmal auf den Prüfstand. |
Vereinfachte Darstellung. Maßgeblich ist immer die Beihilfeverordnung deines Dienstherrn in ihrer aktuellen Fassung.
Deine Pension richtet sich nach Dienstjahren und letztem Amt – und genau hier wird es für Lehrkräfte oft eng. Teilzeit während der Familienphase, ein spätes Referendariat oder Jahre als angestellte Lehrkraft kürzen die spätere Versorgung dauerhaft. Gleichzeitig verschiebt sich im Ruhestand auch die Krankenversicherung, denn der Beihilfesatz steigt für Versorgungsempfänger üblicherweise an und dein privater Anteil sinkt entsprechend. Trotzdem bleibt der Beitrag ein fester Posten im Ruhestandsbudget. Deshalb lohnt es sich, beide Themen zusammen zu betrachten, statt sie getrennt zu planen.
Die Beihilfe deckt nur einen Anteil deiner Rechnungen. Ohne passenden Restkostentarif bleibt der andere Teil vollständig bei dir hängen.
Nach der Verbeamtung öffnet sich nur kurz das Fenster mit begrenztem Risikozuschlag. Danach gilt wieder die normale Gesundheitsprüfung.
Wer den falschen Prozentsatz versichert, zahlt entweder doppelt oder steht plötzlich mit einer offenen Lücke da. Beides fällt oft erst bei der Abrechnung auf.
Für Kinder und berücksichtigungsfähige Partner gelten eigene Sätze und Einkommensgrenzen. Familienzuwachs verändert deshalb auch deinen eigenen Anteil.
Mit einem neuen Dienstherrn gilt neues Beihilferecht. Ein Tarif, der vorher perfekt passte, kann danach überflüssige oder fehlende Bausteine enthalten.
Diese Entscheidung ist in aller Regel unwiderruflich. Sie sollte deshalb nie aus dem Impuls heraus fallen, sondern erst nach einer sauberen Gegenüberstellung.
Du musst nicht direkt wissen, welche Versicherung perfekt zu dir passt. Bei Versicheralles startest du mit Orientierung, wählst dein Thema aus und kannst anschließend eine kostenlose Beratung sichern. Oder starte direkt deine Anfrage bei Versicheralles.
Du informierst dich zu BU, PKV oder Altersvorsorge und findest heraus, welches Thema gerade wichtig für dich ist.
Du bekommst verständliche Informationen und kannst besser einschätzen, welche Fragen für deine persönliche Situation relevant sind.
Wenn du Unterstützung möchtest, kannst du eine kostenlose Beratung anfragen und die nächsten Schritte strukturiert vorbereiten.
Im aktiven Dienst liegt der Bemessungssatz für dich selbst in den meisten Ländern bei der Hälfte der beihilfefähigen Aufwendungen. Mit mehreren Kindern steigt er, im Ruhestand ebenfalls. Der genaue Wert steht in der Beihilfeverordnung deines Dienstherrn. Deshalb solltest du deinen Satz kennen, bevor du einen Restkostentarif abschließt.
In der Regel nicht. Beihilfe knüpft an das Beamtenverhältnis an, nicht an die Tätigkeit als Lehrkraft. Tarifbeschäftigte Lehrerinnen und Lehrer sind deshalb normalerweise gesetzlich krankenversichert und erhalten stattdessen einen Arbeitgeberanteil zum Beitrag. Erst mit der Verbeamtung entsteht der Beihilfeanspruch.
Nein, der Beihilfeanspruch hängt nicht vom Stundenumfang ab. Dein Bemessungssatz bleibt bei Teilzeit unverändert, obwohl dein Gehalt sinkt. Auch dein privater Beitrag richtet sich nicht nach der Besoldung. Folglich fällt der Beitrag bei reduzierter Stundenzahl im Verhältnis stärker ins Gewicht und sollte eingeplant werden.
Kinder haben einen eigenen, deutlich höheren Bemessungssatz, solange Anspruch auf Kindergeld besteht. Zudem erhöht sich in den meisten Ländern ab einer bestimmten Kinderzahl auch dein eigener Satz. Dadurch ändert sich der Anteil, den dein privater Tarif abdecken muss – eine Anpassung ist deshalb sinnvoll.
Im Vorbereitungsdienst besteht bereits ein Beihilfeanspruch, und private Versicherer bieten für diese Phase besondere Ausbildungstarife an. Weil hier zusätzlich eigene Fristen laufen, haben wir die Details auf einer separaten Seite zur Beihilfe für Anwärter und Referendare zusammengefasst.
In diesem Zeitfenster kannst du die sogenannte Öffnungsaktion nutzen: Die Aufnahme in einen beihilfekonformen Tarif ist dann auch mit Vorerkrankungen möglich, der Risikozuschlag ist auf dreißig Prozent begrenzt und bestimmte Leistungsausschlüsse entfallen. Läuft die Frist ab, gilt wieder die vollständige Gesundheitsprüfung.
Eine pauschale Antwort gibt es nicht, denn der Beitrag hängt von Eintrittsalter, Gesundheitszustand, Bemessungssatz und gewähltem Leistungsniveau ab. Weil nur die Restkosten versichert werden, liegt er allerdings deutlich unter dem einer vollen privaten Krankenversicherung. Ein individueller Vergleich lohnt sich deshalb in jedem Fall.
Als Versorgungsempfängerin oder Versorgungsempfänger steigt dein Bemessungssatz in aller Regel an, weil der Dienstherr im Ruhestand einen größeren Anteil übernimmt. Dein privater Tarif kann dann entsprechend reduziert werden. Trotzdem solltest du den verbleibenden Beitrag früh in deine Ruhestandsplanung einrechnen.